Anbringen von Fallrohren

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Anbringen von Fallrohren

Jedes Fallrohr muss so angebracht sein, dass zwischen Fallrohr und Gebäudewand mindestens 20 mm Platz ist. Sollte man Fallrohre an einem Ort anbringen wollen, an dem eine erhöhte Vereisungschance vorliegt, so empfiehlt es sich, alle Fallrohre so anzuordnen, dass deren Längsnähte leicht in Augenschein genommen werden können.

Bei Regenwasserleitungen aus anderen Werkstoffen und ebenso bei den innenliegenden Fallrohren gelten zusätzlich die Angaben in den Herstellerunterlagen und den DlBt-Prüfbescheiden.

Bei Fallrohrschellen für Fallrohre mit einem Rohrinnendurchmesser von bis zu 100 mm darf der Abstand von Fallrohrschelle zu Fallrohrschelle nicht über 3 m sein. Bei größeren Rohrinnendurchmessern darf er nicht über 2 m liegen.

Außerdem haben über den Fallrohrschellen, an den Fallrohren aus Blech Wulste bzw. Nasen zu sein, um ein Abrutschen zu unterbinden. Ebenso sind bei Gesimsdurchführugen Futterrohre anzubringen. Jedes konische Rohrstück, welches auf Einhangstutzen aufgesteckt wird, z. B. Rohrstücke und Etagen- und Rohrbögen, müssen durch eingehängte Haltevorrichtungen (Haltebänder) gesichert werden.

Foto: ©JFsPic/Fotolia.com

Ein Kommentar
  1. Mein Bruder möchte an seinem Haus jetzt auch solche Fallrohre anbringen. Gut zu wissen, dass zwischen Fallrohr und Gebäudewand mindestens 20 mm Platz sein muss. Haben Sie sonst noch Tipps, wie man später die Rohrreinigung erleichtern kann?

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